Zwecke der Stiftung  und Satzung


Wir wollen über die Stiftung folgende Zwecke fördern:


Die Stiftung soll ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgen.
Zweck der Stiftung ist:
- die Förderung der Altenhilfe,
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
- die Förderung der Religion,
- die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen (mildtätige Zwecke).


Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verwirklicht. Daneben kann die Stiftung ihren Förderzweck auch unmittelbar selbst durch Umsetzung von eigenen Projekten in der Altenhilfe und anderen vorgenannten Zwecken realisieren. Dies kann z.B. in Form der Finanzierung von Mitarbeiter*innen zur Einrichtung eines Besuchsdienstes für Senior*innen und/oder Senior*innen mit Demenz, mit oder ohne Kooperation mit Kirchengemeinden oder anderen überkonfessionellen Einrichtungen geschehen.
Dabei sollen zum Beispiel Projekte in Bezug auf die Themen Umgang mit der Krankheit Demenz, Bekämpfung von Altersarmut, Verhinderung von Einsamkeit von Senior*innen, die Angehörigenhilfe in häuslichen Pflegesituationen, generations-übergreifender Dialog zum Thema Pflege und Unterstützung der älteren Generation initiiert werden. Zudem kann die Vergabe von Förderpreisen zur Förderung von Projekten, die sich z. B. mit dem Umgang mit Demenz, Einsamkeit von Senioren, Bekämpfung der Altersarmut beschäftigen, Teil der Stiftungsarbeit sein.

 

 
E-Mail
Infos